Die Veröffentlichung des Gesetzes 4/2008 vom 23. Dezember im Staatsanzeiger per Datum 25. Dezember 2008, bedeutet die endgültige Abschaffung der Vermögenssteuer mit Wirkung ab Steuerjahr 2008, beginnend am 1. Januar 2008.
Die Abschaffung erfolgt durch eine Vergütung von 100 % der Steuerquote. Dies gilt für Residenten sowie Nicht-Residenten. Die Artikel 6,36,37 und 38 des Vermögenssteuergesetzes 19/1991 vom 6. Juni, bezugnehmend auf die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung und der Ernennung des steuerlichen Vertreters zu diesem Zweck, werden aufgehoben.







