EINKOMMENSTEUER (RESIDENTE IN SPANIEN): NENNENSWERTE ÄNDERUNGEN FÜR STEUERJAHR 2011 ZU STEUERVERGÜNSTIGUNGEN (LIEGENSCHAFTEN)
Mit Datum 1. Januar 2011 ändern sich Steuerabzüge bei Immobilienerwerb oder beim Mieten und Vermieten.
Steuerabzug bei Investition in eine Liegenschaft als Hauptwohnsitz:
Nur Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von max. € 24.107,20 dürfen diesen Steuerabzug bis max. € 9.040 pro Jahr geltend machen.
Steuerabzug bei Anmieten des Hauptwohnsitzes:
Steuerzahler, deren Jahreseinkommen unter € 24.107,20 liegt, dürfen 10,05 % ihres Mietzinses, bis max. € 9.040, geltend machen.
Verminderte Mieterträge
Die zu versteuernden netto Mieterträge (aus Vermietungen von Wohneinheiten) werden von 50 auf 60 % reduziert.
Verabschiedet im Haushaltsetat für 2011, mittels Gesetz 39/2010 vom 22. Dezember.







