Der gesetzliche Leitzinssatz wird von 5,5% auf 4%, der Verzugszinssatz von 7% auf 5% gesenkt.
Diese Senkung erlaubt den Steuerzahlern, die dieses Jahr die Stundung ihrer Steuerschulden beantragen, eine Steuerersparnis von 74 Millionen Euros.
Gesetzesverordnung zu Massnahmen des Wirtschaftsantriebs, bewilligt von der Regierung am 27. März 2010 und gültig ab 1. April 2010.







