Diese Besteuerung trifft auf alle bestehenden Sparformen zu, von Vermögensgewinnen bis Bankdepots, Sparbücher, Versicherungen und Dividenden.
Der Steuersatz von 18 % wird wie folgt erhöht:
- für die ersten 6.000 Euros 19 %
- darüberhinaus 21 %
Scheinbar bleibt der Einbehalt der Quellensteuer unverändert bei 3 %.
Diese Massnahme gewährt zusätzliche Steuereinnahmen von 800 Millionen Euros laut Berechnungen der Regierung.
Diese Reform, bewilligt vom Ministerrat am 26. September 2009, gültig ab Juli 2010, wurde als Gesetzesvorschlag zum Staatshaushaltsetat für 2010 vorgelegt.
für 2010.
Endgültige Genehmigung der LPGE für 2010, Gesetz 26/2009 vom 24. Dezember 2009







