Erhöhung und Reduzierung der allgemeinen Mehrwertsteuersätze ab Juli 2010
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz wird von 16 auf 18 % erhöht. Dieser wird bei allen Leistungen angewandt, für die keine andere Besteuerung vorgesehen ist.
Die reduzierte Mehrwertsteuer wird von 7 auf 8 % erhöht. Die Besteuerung wird angewandt bei Lebensmitteln - ausgeschlossen sind Grundnahrungsmittel, die unter den höchstreduzierten Steuersatz fallen - Immobilien, Transportwesen, Gaststättengewerbe, Wohlfahrts- oder Gesundheitspflege, sowie Kultur- und Unterhaltungssektor.
Die höchstreduzierte Mehrwertsteuer für lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen bleibt unverändert bei 4 %.
Dies bewirkt ein zusätzliches Steuereinkommen von 5.150 Millionen Euros.
Diese Reform, bewilligt vom Ministerrat am 26. September 2009, gültig ab Juli 2010, wurde als Gesetzesvorschlag zum Staatshaushaltsetat für 2010 vorgelegt.
Endgültige Genehmigung der LPGE für 2010, Gesetz 26/2009 vom 24. Dezember 2009







