Das Büro für Überbeglaubigungen in Milton Keynes (Grossbritannien) hat die Türen für den Publikumsverkehr, Privatpersonen und Firmen, geschlossen. Somit müssen Anträge zur Überbeglaubigung von Dokumenten auf dem Postwege verschickt werden.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, nutzen Sie unsere günstigeren Tarife durch On-line-Zahlungen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit einem unserer Büros auf.
Bitte klicken Sie auf nachfolgenden Link für weitere Information.
http://www.fco.gov.uk/en/about-us/what-we-do/services-we-deliver/legal-services/Legalisation










