Ab 1. Januar 2011 werden die Katasterwerte aus dem Jahr 2010 der Liegenschaften auf städtischem Bauland mit dem Koeffizienten 1 aktuallisiert, d. h. diese werden nicht erhöht.
Im Falle von bebautem Agrarland wird ab 2011 nur der Katasterwert 2010 des unbebauten Landes aktuallisiert. Da der Koeffizient ebenfalls 1 ist, erfolgt keine Erhöhung.
Endgültig verabschiedet per Gesetz über den staatlichen Gesamthaushaltsplan für 2011, 39/2010 vom 22. Dezember.
Zur Berechnung des Grundsteuerbetrages der Grundsteuer, werden über die Rechnungsgrundlage die nachfolgenden Hebesätze der verschiedenen Gemeinden angewandt:
Javea: 0,657 %
Denia: 0,90 %
Gata de Gorgos: 1%
Els Poblets: 0,95 %
Pedreguer: 0,65 %
Teulada: 0,65 %










