Der gesetzliche Leitzinssatz verbleibt bei 4 %, sowie auch der Prozentsatz für Verzugszinsen sich bei 5 % hält. Es werden die gleichen Zinssätze aufrecht erhalten, die mit Gesetz für die Massnahmen zum Wirtschaftsaufschwung vom 27. März 2010 (in kraft seit 1. April 2010) revisiert worden waren.
Endgültige Verabschiedung des Haushaltetats für 2011, Gesetz 39/2010 vom 22. Dezember







