Durch ein Urteil vom 4. Februar 2009 des Oberen Justizgerichtes des Landes Valencia wurde einem Einspruch stattgegeben gegen die diskriminierende Versteuerung des Veräusserungsgewinnes aus einem Immobilienverkaufes durch NICHT RESIDENTE zu einem Steuersatz von 35 % und somit dem Steuersatz der Steueransässigen von 15/18 % gleichgestellt.
Aus diesem Präzedenzfall könnten sich Steuerdifferenzen ergeben, die aus dem Steuereinbehalt bei Immobilienverkäufen (5 %) der Jahre 2004 (verjährt) bis 2006 zurückzufordern wären.
Sollten Sie davon betroffen sein, nehmen Sie bitte DRINGEND Kontakt mit uns auf.







